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Artikel 6 der Energieeffizienz-Richtlinie

Das Vorhaben untersucht Möglichkeiten zur Umsetzung der neuesten EU-Energieeffizienzrichtlinie auf nationaler Ebene.

Wärmedämmung

Projekt

Als Teil der europäischen Klimaschutzanstrengungen („European Green Deal“) ist im September 2023 die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Kraft getreten. Darin wird in Artikel 6 die Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen verschärft. Sie umfasst eine jährliche Sanierungspflicht von 3 % der Gesamtgebäudefläche zu Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden für beheizte und/oder gekühlte Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand ab einer Fläche von 250 m².

In diesem Projekt werden die neuen europäischen Vorgaben und deren Umsetzung auf nationaler Ebene untersucht sowie Empfehlungen zu den in Artikel 6 vorgesehenen alternativen Möglichkeiten zur Erfüllung der Sanierungsquote erarbeitet. Zudem erfolgt eine rechtliche Prüfung zur Bestimmung der von der Sanierungspflicht umfassten Gebäude, der notwendigen Sanierungsmaßnahmen sowie von Ausnahmen und weniger strenger Anforderungen.

Kontakt

Gutachterliche Bestimmung des Definitionsbereiches von Artikel 6 der novellierten EU Energieeffizienz-Richtlinie

Förder-/Auftraggeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Förderprogramm: Zukunft Bau

Projektpartner: adelphi

Laufzeit: 09/2023–04/2024