Diese rechtswissenschaftliche Studie analysiert den Status quo des Rechtsrahmens mit Hinblick auf die Elektrifizierung des ÖPNV, das bidirektionale Laden sowie die Bereitstellung von Systemdienstleistungen durch ÖPNV-Betriebe unter Hinzuziehung von Zwischendienstleistern. Dabei werden schwerpunktmäßig energiewirtschaftsrechtliche, verkehrs- und kommunalrechtliche sowie datenrechtliche Aspekte betrachtet. Unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Teilnahme des ÖPNV am Strommarkt durch die Nutzbarmachung von durch E-Bus-Batterien bereitgestellter Flexibilität unter Zuziehung von Zwischendienstleistern grundsätzlich möglich. Einen kohärenten Rechtsrahmen, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Vergütung von Flexibilitäten als Systemdienstleistung, gibt es derzeit jedoch noch nicht. Neben den geltenden Vorgaben werden in der Studie insbesondere auch diese Lücken bzw. Hemmnisse im bestehenden Rechtsrahmen aufgezeigt.
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