Kosten, die für den Bau und den Betrieb elektrischer Straßensysteme anfallen, sollen über das Mautsystem sowohl auf ERS-Nutzer als auch auf emittierende Nutzfahrzeuge umgelegt werden. In diesem Beitrag wird geprüft, ob dies aus europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich ist. Im Fokus stehen dabei die EU-Wegekostenrichtlinie, das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip sowie der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit. Die Ergebnisse der Studie bieten wichtige Erkenntnisse für die Gestaltung eines rechtlichen und finanziellen Rahmens zur Förderung von ERS als Teil der Verkehrswende.
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