Für eine zukunftssichere Entwicklung der Wärmewirtschaft kommt es maßgeblich darauf an, im Verbund mit anderen Branchenakteuren frühzeitig Antworten auf die Herausforderungen der veränderten Bedingungen im politischen Raum zu finden und diese zielgerichtet gegenüber den maßgeblichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Dabei bedarf es eines verlässlichen Rechtsrahmens, um für unternehmerische Entscheidungen die notwendige Investitionssicherheit zu erhalten.
Mit dem Forum Wärmewende hat das IKEM deshalb eine Plattform für den direkten Austausch zwischen Wissenschaft, Expert_innen aus der Wärmewirtschaft sowie Entscheidungsträger_innen aus Politik und Verwaltung geschaffen. Ziel des Forums ist es, konkrete Maßnahmen für die Ausgestaltung der Wärmewende und einen klimafreundlichen Wärmemarkt zu erarbeiten. Hierzu organisiert das IKEM regelmäßig Diskussionsveranstaltungen und Arbeitsgruppen.
Im Projekt KlimAW untersucht das IKEM, welchen Beitrag die Abwasserwirtschaft zur Erreichung von Klimaschutz- und Energieeffizienzzielen leisten kann und welche Anpassungen des Rechtsrahmens dabei unterstützend wirken können.
In einer Studie untersucht das IKEM die Vor-Ort-Nutzung von Erneuerbarer Energie für die emissionsfreie, dezentrale Energieversorgung des Bioenergiedorfs Lübesse.
Abwärmequellen bieten immense Energieeffizienzpotenziale. Das IKEM untersucht in einer Studie für das Land Baden-Württemberg, wie die anfallende Energie nutzbar gemacht werden kann.
In QUARREE100 entwickelt das IKEM mit Partnern aus Industrie und Wissenschaft Konzepte für einen nachhaltigen Umbau der Energieversorgung in Stadtquartieren
Im Themenfeld Systemintegration der Forschungsinitiative „Kopernikus“ erforscht das IKEM die Umwandlungsprozesse von Strom in andere Energieträger und deren Potenziale für den nachhaltigen Umbau des Energiesystems.
@inbook{Rostankoswki2010,
title = {Beiträge zum EEWärmeG-Kommentar ( §§ 4, 6, 8)},
author = {Anke Rostankoswki},
editor = {Thorsten Müller and Volker Oschmann and Guido Wustlich
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isbn = {978-3-406-58503-6},
year = {2010},
date = {2010-00-00},
booktitle = {Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Kommentar },
issuetitle = {Kommentar },
publisher = {C.H. Beck},
abstract = {Das EEWärmeG verpflichtet Eigentümer neu errichteter Gebäude, für die Wärmeversorgung zumindest anteilig erneuerbare Energien zu nutzen (Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse). Alternativ können Abwärme, Wärme aus Fernwärmenetzen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden. Zudem ist eine finanzielle Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien vorgesehen. Die Umsetzung des Gesetzes löst eine Fülle von rechtlichen und technischen Problemen aus, für die der Kommentar praxisgerechte Lösungen bietet.
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anke Rostankowski erörtert im Kommentar zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz § 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht, § 6 Versorgung mehrerer Gebäude, § 8 Kombination. },
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Das EEWärmeG verpflichtet Eigentümer neu errichteter Gebäude, für die Wärmeversorgung zumindest anteilig erneuerbare Energien zu nutzen (Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse). Alternativ können Abwärme, Wärme aus Fernwärmenetzen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden. Zudem ist eine finanzielle Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien vorgesehen. Die Umsetzung des Gesetzes löst eine Fülle von rechtlichen und technischen Problemen aus, für die der Kommentar praxisgerechte Lösungen bietet.
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anke Rostankowski erörtert im Kommentar zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz § 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht, § 6 Versorgung mehrerer Gebäude, § 8 Kombination.