Grünes Ammoniak gilt als vielversprechende Option zur Dekarbonisierung der Schifffahrt. Eine neue Studie des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) zeigt jedoch: Damit Ammoniak als maritimer Kraftstoff optimal eingesetzt werden kann, müssen präzisere haftungsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Ammoniak bietet großes Potenzial als klimafreundlicher maritimer Kraftstoff, da bei seiner Verbrennung kein CO₂ freisetzt wird und bereits etablierte Transport- und Lagerinfrastrukturen bestehen. Gleichzeitig macht seine chemische Beschaffenheit hohe Anforderungen an den Umwelt- und Gesundheitsschutz notwendig. Bei technischen Defekten oder menschlichem Versagen kann es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu Leckagen kommen. Die Studie analysiert daher die haftungsrechtlichen Folgen solcher Szenarien und zeigt auf, dass bislang keine international einheitlichen Regelungen für die Haftung für durch Ammoniak verursachte Schäden bestehen.
„Die Nutzung von Ammoniak als Schiffskraftstoff eröffnet neue Möglichkeiten im maritimen Klimaschutz“, erklärt Friederike Allolio, Mitautorin der Studie und wissenschaftliche Referentin am IKEM. „Gleichzeitig ist der Rechtsrahmen bislang unzureichend. Anders als bei durch Erdöl verursachten Verschmutzungen unterliegen Schäden durch alternative Kraftstoffe wie Ammoniak bislang keinem völkerrechtlichen Übereinkommen, das eine Gefährdungshaftung vorsieht. Das schafft Unsicherheiten für Reedereien und kann die Rechtsdurchsetzung für Geschädigte im Havariefall erschweren.“
Die Studienautorinnen empfehlen daher, alternative Kraftstoffe in bestehende oder neue internationale Haftungsübereinkommen einzubeziehen. Judith Schäfer-Gendrisch, Geschäftsführerin des IKEM und Mitautorin der Studie, betont: „Die geltenden Regelungen zur Haftung im Schadensfall stammen im Wesentlichen aus einer Zeit, in der fossile Kraftstoffe den Standard bildeten. Um die Energiewende in der Schifffahrt voranzubringen, müssen diese Strukturen überarbeitet und für alternative Kraftstoffe wie Ammoniak geöffnet werden – mit klaren Haftungsgrenzen und Versicherungspflicht.“
Die Studie entstand im Unterprojekt „CF 11.3“ des Verbundvorhabens CAMPFIRE, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt im Rahmen des Programms „Wandel durch Innovation in der Region“ (WIR).