Rechtliche Rahmenbedingungen für den flexiblen Einsatz von Biogasanlagen
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde an vielen Stellen durch finanzielle Förderungen wie die EEG-Umlage getrieben. Damit die Kosten für Endverbraucher:innen nicht weiter steigen, sollen entsprechende Anlagen in Zukunft in geringerem Maße gefördert werden bzw. ohne Förderung auskommen. Für Biogasanlagen besteht die Herausforderung, dass – anders als bei Wind und Sonne – die Inputstoffe mit Kosten verbunden sind, weshalb die Stromgestehungskosten deutlich über anderen erneuerbaren Technologien liegen. Eine Kostenreduktion ist nur begrenzt möglich, weshalb die Erlössteigerung für einen wirtschaftlichen Betrieb unerlässlich sein wird. Dafür soll die flexible Steuerbarkeit von Biogasanlagen für die vermehrte netzdienliche Bereitstellung von Regelenergie genutzt werden.
Das IKEM übernahm die Prüfung und Ergänzung von im Projekt getroffenen Annahmen zu rechtlichen, regulatorischen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den flexiblen Bezug und die flexible Produktion von Strom. Dafür wurden die Regelungen für Biogasanlagen, Erdgas-BHKW, Batteriespeicher und Power-to-Heat-Anlagen der Mittelspannungsebene untersucht.
Rechtswissenschaftliche Begleitung des SmartBio Projekts
Förder-/Auftraggeber: Technische Hochschule Ingolstadt – Institut für neue Energie-Systeme
Projektpartner: Technische Hochschule Ingolstadt – Institut für neue Energie-Systeme
Laufzeit: 10/2019–12/2019