| Januar 2026

Die Bedarfsplanung nach §§ 12a ff. EnWG im Lichte der Klimatransformation

In: KlimR 01/2026, S. 8.
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Abstract

Eine Planung des Stromübertragungs- sowie Gasfernleitungsnetzes, das den Anforderungen der Klimatransformation genügt, erfordert eine verstärkte Berücksichtigung von Unsicherheiten. Dies unterscheidet sich von dem aktuellen Planungsprozess durch ggf. höhere Anfangsinvestitionen, die eine resilientere Planung bei einem unbekannten Zielzustand sowie das Offenhalten eines möglichst großen Optionenraums für das Zieljahr 2045 ermöglichen. Eventuell kann ein „Planen in Optionen“ ohne Gesetzesänderung der §§ 12a ff. EnWG bereits durch eine Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im Gesetzeswortlauts erreicht werden, welche die Klimatransformation stärker berücksichtigt. Dieser Weg könnte einen geringeren zeitlichen und administrativen Aufwand haben als eine Gesetzesänderung, ist allerdings mit mehr Rechtsunsicherheit verbunden.

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Zitiervorschlag:
Johns, Louis: Die Bedarfsplanung nach §§ 12a ff. EnWG im Lichte der Klimatransformation. In: KlimR 01/2026, S. 8. 2026.
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