| Juni 2026

Energy Sharing nach § 42c EnWG: Großes Potenzial mit Konkretisierungsbedarf

In: KlimR 06/2026, S. 162.
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Abstract

Der Beitrag analysiert die neue Regelung des Energy Sharing nach § 42c EnWG, die ab dem 1.6.2026 erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Rahmen für die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbar erzeugter Elektrizität unter Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes schafft. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit der neue Rechtsrahmen eine praxistaugliche Umsetzung in Quartieren und anderen lokalen Konstellationen ermöglicht. Dabei werden insbesondere die Vertragsstruktur, die Marktkommunikation, die Bilanzierung, die Reststromversorgung sowie die ökonomischen und digitalen Voraussetzungen für eine praxistaugliche Ausgestaltung analysiert. Abschließend werden die wesentlichen regulatorischen Hemmnisse und Anforderungen für eine erfolgreiche Implementierung des Energy Sharings aufgezeigt.

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Zitiervorschlag:
Eschweiler, Jana; Großmann, Simon; Beucker Severin; Froese, Tobias: Energy Sharing nach § 42c EnWG: Großes Potenzial mit Konkretisierungsbedarf. In: KlimR 06/2026, S. 162. 2026.
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