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 | Februar 2022

Bezeichnung eines Produkts als „klimaneutral“ in der Werbung

Anmerkung zur Rechtssprechung des LG Kiel, Urt. v. 2.7.2021 – 14 HKO.99/20. In: Klima und Recht, 02/2022.
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ISBN: 2750-0551

Abstract

Die Wettbewerbszentrale hat mehrere Beschwerden zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ erhalten und geklagt. Grundsätzlich ging es der Wettbewerbszentrale um die Klärung der Frage, wie Unternehmen rechtssicher mit dem Begriff „klimaneutral“ werben können. Der Beitrag analysiert und kommentiert die Entscheidungen des LG Kiel, Urt. v. 2.7.2021 – 14 HKO.99/20

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Zitiervorschlag:
Lioba Thomalla: Bezeichnung eines Produkts als „klimaneutral“ in der Werbung. Anmerkung zur Rechtssprechung des LG Kiel, Urt. v. 2.7.2021 – 14 HKO.99/20. In: Klima und Recht, 02/2022. 2022.