Bezeichnung eines Produkts als „klimaneutral“ in der Werbung

Bezeichnung eines Produkts als „klimaneutral“ in der Werbung

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Abstract

Die Wettbewerbszentrale hat mehrere Beschwerden zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ erhalten und geklagt. Grundsätzlich ging es der Wettbewerbszentrale um die Klärung der Frage, wie Unternehmen rechtssicher mit dem Begriff „klimaneutral“ werben können. Der Beitrag analysiert und kommentiert die Entscheidungen des LG Kiel, Urt. v. 2.7.2021 – 14 HKO.99/20

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