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 | Januar 2009

Gutachten zur Vorbereitung einer Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – Ermittlungen von Rechtstatsachen und erste Bewertungen

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Abstract

Das vorliegende Gutachten knüpft an das vom Landtag Mecklenburg -Vorpommern in Auftrag gegebene Gutachten – „Vorschläge zur wissenschaftlichen Methodik der Vorbereitung und Durchführung einer Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg – Vorpommern“ vom 24. November 2008 (Gutachten I) an. Während das Gutachten I die methodische Grundlegung für die Evaluation ausarbeitet, stellt das Gutachten II unter Berücksichtigung dieser Methoden die Ergebnisse der gesetzesimmanenten Evaluation des IFG M-V vor. Damit wird dem Landtag zeitnah zu der Unterrichtung durch die Landesregierung, die vorwiegend statistischen Charakter besitzt, eine qualitative Begutachtung des Gesetzes und seiner Anwendung zugeleitet. Auf diesem Fundament kann der Landtag in der zweiten Jahreshälfte 2009 über die Fortsetzung der Evaluation des Gesetzes entscheiden. In einemöglichen Gutachten III könnten auf Basis der Ursachenanalyse für bisherige Wirkdefizite konkrete Vorschläge für eine Novellierung des IFG M-V erarbeitet werden. Insofern handelt es sich bei dem Gutachten II um einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einer an der Rechtswirklichkeit orientierten Fortentwicklung des Gesetzes.

IKEM-Autor:innen

Prof. Dr. Michael RodiQuelle: IKEM/Jule Halsinger

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Zitiervorschlag:
Rodi, Michael: Gutachten zur Vorbereitung einer Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – Ermittlungen von Rechtstatsachen und erste Bewertungen. 2009.