Heute hat das IKEM ein im Rahmen des Projekts HybridBOT_FW entstandenes rechtswissenschaftliches Paper zur sektorengekoppelten Wärmeversorgung im Quartier veröffentlicht. Die Untersuchung zeigt, dass der bestehende Rechtsrahmen zwar erste positive Ansätze für innovative Quartierslösungen eröffnet, jedoch weiterhin Reformbedarf besteht, um eine dezentrale Energiewende umfassend zu ermöglichen.
Die Wärmewende ist ein Kernbestandteil der Energiewende – denn mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs entfällt auf die Wärmeversorgung. Um die Klimaziele zu erreichen, muss dieser Bereich konsequent dekarbonisiert werden. Zentrale Herausforderung ist dabei die Integration erneuerbarer Energien. Das Projekt HybridBOT_FW erprobt deshalb Betriebskonzepte für Fernwärmesysteme, die Strom- und Wärmesektor miteinander verknüpfen, lokal erzeugte erneuerbare Energie – etwa aus Photovoltaik – effizient nutzen und durch Power-to-Heat-Technologien wie Wärmepumpen in die Wärmeversorgung integrieren.
Die Wissenschaftler:innen des IKEM haben den Rechtsrahmen für diese Konzepte untersucht und kommen zu dem Ergebnis, dass einer solchen sektorengekoppelten Wärmeversorgung zahlreiche rechtliche Hemmnisse entgegenstehen. Dazu zählen unter anderem unklare Definitionen von Kundenanlagen, umfangreiche Versorgerpflichten bei Stromlieferung im Quartier sowie fehlende wirtschaftliche Anreize für den Einsatz von Power-to-Heat-Technologien.
Diese Faktoren würden die Umsetzung dezentraler Versorgungskonzepte hemmen, erklärt Yannick Würkert, Studienautor und wissenschaftlicher Referent am IKEM:
„Quartiere sind ideale Orte für die Energie- und Wärmewende – hier treffen lokale Erzeugung, Verbrauch und Infrastruktur direkt aufeinander. Der Aufbau einer sektorengekoppelten Wärmeversorgung ist dort nicht nur technisch möglich, sondern auch sinnvoll für den Klimaschutz. Doch Rechtsunsicherheit und wirtschaftliche Erwägungen erschweren aktuell Investitionen in dezentrale Versorgungskonzepte.“
In Ihrem Paper formulieren die IKEM-Wissenschaftler:innen daher konkrete Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens:
- Einführung einer bundesweiten Solarpflicht: Eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und größeren Sanierungen würde die lokale Stromerzeugung stärken und die Grundlage für sektorengekoppelte Systeme schaffen.
- Klarstellung des Kundenanlagenbegriffs: Eine rechtssichere Definition ist notwendig, um die Nutzung gemeinschaftlicher Energieinfrastrukturen im Quartier zu ermöglichen, ohne Betreiber:innen unverhältnismäßigen Pflichten auszusetzen.
- Umsetzung des Energy-Sharing-Modells: Die gemeinschaftliche Nutzung von Strom innerhalb von Energiegemeinschaften sollte rechtlich verankert und praktisch umsetzbar gemacht werden – wie es europarechtlich bereits vorgesehen ist.
- Preisvergünstigungen für Wärmepumpenstrom: Eine gezielte Entlastung bei Steuern, Abgaben und Netzentgelten für Strom, der für Power-to-Heat-Technologien genutzt wird, würde deren Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern.
- Reform der Fernwärmepreisregulierung: Eine transparente und flexible Preisgestaltung für Fernwärme ist notwendig, um Investitionen in innovative Wärmenetze zu fördern und Verbraucher:innen fair zu behandeln.
- Ausweitung zeitvariabler Netzentgelte: Durch netzorientierte Preisstrukturen können Anreize für eine netzdienliche Steuerung von Stromverbrauch und -einspeisung geschaffen werden – insbesondere für Wärmepumpen und Speicherlösungen.
Das Projekt HybridBOT_FW (Transformation und Betriebsoptimierung von Wärmenetzen für die Entwicklung hybrider Netzstrukturen zur netzdienlichen Quartiersversorgung) wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.