Das Umweltbundesamt hat ein vom IKEM verfasstes juristisches Kurzgutachten zum Rechtsrahmen der energetischen Holznutzung veröffentlicht. Die Studie untersucht, wie das geltende Recht die Klimawirkung der energetischen Nutzung von Holz bewertet, und zeigt eine uneinheitliche Rechtslage: Je nach Einsatzzweck gelten unterschiedliche Anforderungen, damit Holzenergie als erneuerbar gilt. Dies kann einer sinnvollen energetischen Holznutzung im Wege stehen.
Die Nutzung von Biomasse ist ein relevanter Bestandteil im deutschen Energiemix, wobei Holz häufig als nachhaltiger Rohstoff bezeichnet und wahrgenommen wird. Die wissenschaftliche Perspektive ist jedoch uneinheitlich: Das Treibhausgaseinsparpotenzial von Holz wird zum Teil unterschiedlich eingeschätzt, und die Methoden zur Berechnung sowie Berichterstattung von Emissionen stehen seit vielen Jahren im wissenschaftlichen Diskurs.
Vor diesem Hintergrund untersucht das Kurzgutachten, wie der Einsatz von Holz für die Energie- und Wärmeerzeugung in den einschlägigen bundesrechtlichen und europäischen Gesetzen geregelt ist. Das Gutachten nimmt keine Bewertung der Holznutzung an sich vor. Ziel ist es vielmehr, eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens und damit eine Vereinfachung für die Praxis zu ermöglichen.
Die Analyse zeigt zahlreiche Inkonsistenzen im bestehenden Rechtsrahmen:
- Klimaziele und Bilanzierung: Im Hinblick auf die nationalen und europäischen Klimaziele wird die Entnahme von Holz zur energetischen Nutzung im LULUCF-Sektor (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) als nachteilig für das Treibhausgasbudget bilanziert. In den Sektoren, die Holz energetisch nutzen (Verkehr, Gebäude, Industrie), werden die Emissionen dagegen lediglich berichtet, ohne sich auf die Emissionsbudgets auszuwirken.
- Definitionen: Eine einheitliche rechtliche Definition von erneuerbarer Energie aus holzartiger Biomasse fehlt. Je nach Gesetz gelten zum Teil stark abweichende Anforderungen: Einige Gesetze erkennen jede Art von Holz als erneuerbare Energiequelle an, unabhängig von Herkunft und Qualität. Andere setzen Mindestvorgaben zur Treibhausgaseinsparung oder Nachhaltigkeitskriterien voraus.
- Rechtsrahmen für Wärme: Für die Erzeugung von Wärme aus Biomasse besteht bislang kein expliziter Rechtsrahmen.
- Kaskadennutzung: Das Prinzip der Kaskadennutzung – wonach die energetische Verwertung von Holz den letzten Verwendungszweck darstellen soll – wird bislang nicht konsequent umgesetzt. Konkrete Vorgaben, Verfahren oder Kontrollen fehlen.
- Förderpraxis: Während einige Förderrichtlinien (z. B. zum Ausbau von Wärmenetzen) die energetische Holznutzung uneingeschränkt als förderfähig ansehen, sind Biomasse-Heizanlagen in Förderprogrammen für Neubauten derzeit vollständig ausgeschlossen.
- Verbraucherschutz: Ob Produkte, die mit Energie aus fester Biomasse hergestellt wurden, als „klimaneutral“ oder ähnlich bezeichnet werden dürfen, hängt maßgeblich von der Auslegung der Verbraucherschutzvorschriften durch Behörden und Gerichte ab, solange keine klare Rechtsgrundlage geschaffen wird.
Studienautor Markus Lehnshack, wissenschaftlicher Referent im Fachbereich Energierecht des IKEM, plädiert für eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens:
„Der aktuelle Rechtsrahmen sorgt für Unsicherheiten und mangelnde Transparenz. Eine Weiterentwicklung ist notwendig, um die energetische Holznutzung konsistent und nachhaltig in die Energiewende einzubetten. Neben kleineren Anpassungen wäre auch eine umfassende Reform denkbar – etwa in Form eines neuen Gesetzes, in dem alle Anforderungen an den Einsatz von Biomasse zusammengefasst werden.“