Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) hat eine rechtswissenschaftliche Studie zu den vergabe- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Hochleistungsladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw im Fernverkehr veröffentlicht. Die Studie verdeutlicht, dass ein schneller Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland offene, transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren voraussetzt.
Im Forschungsprojekt HoLa (Hochleistungsladen im Lkw-Fernverkehr) werden entlang der Bundesautobahn A2 zwischen dem Ruhrgebiet und Berlin Lkw-Schnellladepunkte im Alltag erprobt. Dabei werden neben bereits etablierten kombinierten Ladepunkten (CCS) auch erstmals Megawatt-Charging-Systeme (MCS) im realen Logistikbetrieb getestet. Das IKEM hat in der jetzt vorgelegten Studie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Ladeinfrastruktur auf bewirtschafteten Flächen (z. B. Raststätten) untersucht.
Hintergrund sind erhebliche rechtliche Unsicherheiten infolge eines seit 2022 anhängigen Gerichtsverfahrens. Erst im März 2026 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf – im Anschluss an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C-452/23) – klargestellt, dass die nachträgliche Erweiterung bestehender Konzessionsverträge um den Betrieb von Pkw-Schnellladeinfrastruktur im streitgegenständlichen Fall unzulässig ist (Az. VII-Verg 29/22).
Die IKEM‑Expert:innen Leandra Schulz und Markus Lehnshack erläutern mit ihrer Studie nun die Rahmenbedingungen für einen rechtssicheren Ausbau der Lkw-Schnellladeinfrastruktur:
„Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf verdeutlicht, dass die nachträgliche Erweiterung bestehender Konzessionsverträge den Hochlauf des elektrischen Straßengüterverkehrs aufgrund der damit verbundenen rechtlichen Risiken erheblich gefährdet. Bei der Planung von MCS-Infrastruktur sollten deshalb vielmehr frühzeitig offene, transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren vorgesehen werden.“
Ihre Analyse zeigt zudem, dass selbst formell ordnungsgemäß ausgeschriebene Leistungen als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Rechts einzuordnen sind, wenn wirtschaftliche Risiken weitgehend vom Staat getragen werden. Für den Aufbau von Lkw-Schnellladeinfrastruktur empfiehlt die Studie daher eine frühzeitige beihilferechtliche Prüfung und eine Abstimmung mit der Europäischen Kommission, um Investitions- und Planungssicherheit zu schaffen.
Das Projekt HoLa wird vom Bundesministerium für Verkehr im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität gefördert.