Das IKEM forscht zur Rolle des Verkehrs bei der Systemintegration erneuerbarer Energien und unterstützt Städte, Gemeinden und Firmen bei der Planung nachfragegerechter und kosteneffizienter Lade- und Tankstelleninfrastruktur.
Die Wissenschaftler:innen des interdisziplinären Teams Energiewende im Verkehr widmen sich Fragen rund um die Integration erneuerbarer Energien im Verkehrssektor und die hierfür erforderliche Lade- und Tankstelleninfrastruktur.
Der Aufbau einer Lade- und Tankstelleninfrastruktur ist nur dann erfolgreich, wenn er sich an den Nutzer:innen und der Nachfrage orientiert.
In Zukunft werden wir unsere Fahrzeuge mit Wasserstoff betanken oder mit Strom aus erneuerbaren Energien laden. Das erfordert jedoch den Aufbau einer neuen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Tankstelleninfrastruktur für wasserstoffbetriebe Verkehre. Damit er gelingt, muss er sich an der Nachfrage und den Bedürfnissen der Nutzer:innen orientieren. Dafür sind viele Fragen zu beantworten: Wo und wann wird Infrastruktur erforderlich? Wer plant, genehmigt, errichtet und betreibt diese Infrastruktur und wie wird sie finanziert?
Um Antworten auf diese Fragen zu finden, forscht das IKEM unter anderem zur Rolle des Verkehrs bei der Sektorenkopplung und der Systemintegration erneuerbarer Energien. Das IKEM begleitet Städte, Gemeinden und Firmen bei ihren Mobilitätsprojekten und unterstützt diese bei der Planung nachfragegerechter und kosteneffizienter Lade- und Tankstelleninfrastruktur. Außerdem analysieren die Expert:innen des IKEM die rechtlichen Rahmenbedingungen und beraten bei Antrags- und Genehmigungsprozessen.
Nutzerfreundlichkeit ist ein wichtiger Aspekt für den Erfolg nachhaltiger Mobilitätslösungen. Deshalb stellen Fragen der Kundenakzeptanz und Zugänglichkeit einen weiteren Forschungsschwerpunkt dar. Darüber hinaus erarbeiten das IKEM Vorschläge zur Weiterentwicklung der eingesetzten Technik sowie zur Verbesserung des Datenmanagements und der Nutzeroberfläche.
In unseren Projekten mit verschiedenen Partnern ermitteln wir das jeweilige Nachfragepotential nach Ladeinfrastruktur, vergleichen Standortoptionen hinsichtlich optimaler infrastruktureller Voraussetzungen und schlagen eine für den Standort passende Technik vor. Außerdem optimieren wir den den Antrags- und Genehmigungsprozess und unterbreiten Vorschläge für das Monitoring der Nutzung.
Im Projekt LaWoMa unterstützt das IKEM die Erstellung eines lokalen Energieversorgungskonzepts für den Wohnpark Mariendorf der Gewobag in Berlin-Mariendorf.
Das IKEM unterstützt den Aufbau von Ladepunkten in Berlin. So sollen insbesondere Personen ohne private Parkplätze Zugang zu Ladeeinrichtungen erhalten.
Für die Stadt Bottrop erarbeitet das IKEM Strategien, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft auch während der Umstellung auf Elektromobilität sicherzustellen.
In USER-CHI arbeitet das IKEM zur länder- und regionenübergreifenden Elektromobilität in Europa. Schwerpunkte sind Datenmanagement und ethische Fragen.
Das IKEM untersucht den Rechtsrahmen für flächensparende, integrierte Mobilitätsangebote im Quartier und mögliche Betreibermodelle in so unterschiedlichen Rechtsgebieten wie dem Mietrecht (private Ladeinfrastruktur), dem Straßen- und Straßenverkehrsrecht (z.B. Parkraummanagement) und entstehenden neuen Mobilitätsgesetzen (z.B. Elektromobilitätsgesetz, Carsharinggesetz).
@techreport{Beckers2019c,
title = {Die Bereitstellung von (Basis-)Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im öffentlichen Straßenraum – Eine ökonomische Analyse},
author = {Thorsten Beckers and Florian Gizzi},
url = {https://www.ikem.de/wp-content/uploads/2020/06/20200610_WP_Basisladeinfrastruktur.pdf, Working Paper als PDF},
year = {2019},
date = {2019-09-00},
abstract = {In dieser Kurzstudie werden die auf die Nutzer von Elektrofahrzeugen im MIV ausgerichtete Bereitstellung und die Umsetzung von Bereitstellungsentscheidungen bei im öffentlichen Straßenraum platzierter Basis-Ladeinfrastruktur unter Rückgriff auf ökonomische Erkenntnisse untersucht. Dabei sind die Analysen insofern abstrakt, als dass vom Status quo der Errichtung von Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in Deutschland sowie sehr weitgehend auch vom bestehenden Rechtsrahmen abstrahiert wird. Es wird lediglich berücksichtigt, dass in Deutschland ein Mehrebenensystem im öffentlichen Bereich existiert, in dem – vereinfacht dargestellt – der Bund die „zentrale Ebene“ und die Kommunen die „dezentrale Ebene“ darstellen. Ferner wird (selektiv) auch auf die Länder eingegangen, die als eine „dazwischen“ liegende „Mittelebene“ angesehen werden können.},
type = {IKEM Working Paper},
keywords = {},
pubstate = {published},
tppubtype = {techreport}
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In dieser Kurzstudie werden die auf die Nutzer von Elektrofahrzeugen im MIV ausgerichtete Bereitstellung und die Umsetzung von Bereitstellungsentscheidungen bei im öffentlichen Straßenraum platzierter Basis-Ladeinfrastruktur unter Rückgriff auf ökonomische Erkenntnisse untersucht. Dabei sind die Analysen insofern abstrakt, als dass vom Status quo der Errichtung von Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in Deutschland sowie sehr weitgehend auch vom bestehenden Rechtsrahmen abstrahiert wird. Es wird lediglich berücksichtigt, dass in Deutschland ein Mehrebenensystem im öffentlichen Bereich existiert, in dem – vereinfacht dargestellt – der Bund die „zentrale Ebene“ und die Kommunen die „dezentrale Ebene“ darstellen. Ferner wird (selektiv) auch auf die Länder eingegangen, die als eine „dazwischen“ liegende „Mittelebene“ angesehen werden können.
Regulative framework for overhead contact lines for trucks on motorways – The AMELIE project aiming at a European approach of financing and billing for ERS Inproceedings
3rd Electric Road Systems Conference 2019 (7.-8. Mai 2019), Frankfurt am Main, 2019.
@inproceedings{Hartwig2019,
title = {Regulative framework for overhead contact lines for trucks on motorways – The AMELIE project aiming at a European approach of financing and billing for ERS},
author = {Matthias Hartwig and Michael Lehmann},
url = {https://www.ikem.de/wp-content/uploads/2019/05/S4_-_Hartwig_et_al_-_Regulative_framework_for_overhead_contact_lines_for_trucks_on_motorways_-_The_AMELIE_p.pdf},
year = {2019},
date = {2019-05-00},
booktitle = {3rd Electric Road Systems Conference 2019 (7.-8. Mai 2019)},
address = {Frankfurt am Main},
abstract = {According to current laws, overhead contact lines for trucks on motorways are integral part of both the motorway and the electricity distribution grid. Accordingly they fall under two regulatory and financing systems. In some parts these regulator systems match, even though they regulate subjects the specific regulation was not intended for. Especially regarding the two independent but partly contradictory financing systems (i.e. motorway tolls or user charges and electricity network charges) the legislator’s decision is required, whether ERS should be financed as part of the motorway, the electricity distribution grid or a mixed or alternative financing approach is preferred.},
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pubstate = {published},
tppubtype = {inproceedings}
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According to current laws, overhead contact lines for trucks on motorways are integral part of both the motorway and the electricity distribution grid. Accordingly they fall under two regulatory and financing systems. In some parts these regulator systems match, even though they regulate subjects the specific regulation was not intended for. Especially regarding the two independent but partly contradictory financing systems (i.e. motorway tolls or user charges and electricity network charges) the legislator’s decision is required, whether ERS should be financed as part of the motorway, the electricity distribution grid or a mixed or alternative financing approach is preferred.
@article{Rodi2019,
title = {Kommt der Rechtsanspruch auf die private Ladestation? Stand und Kommentar zu Elektromobilität: Reformvorhaben im Mietrecht},
author = {Michael Rodi and Matthias Hartwig and Friederike Pfeifer},
url = {https://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=300&b=2019&n=1&s=26&z=IR, Artikel auf Beck Online (Zugang erforderlich)},
issn = {1612-7803},
year = {2019},
date = {2019-01-11},
journal = {IR},
volume = {1/2019},
pages = {26-29},
abstract = {Der Rechtsrahmen für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wurde jüngst weiterentwickelt. Dagegen bestehen die bekannten Regelungslücken beim Ausbau privater Lademöglichkeiten fort, obgleich Prognosen zufolge der weit überwiegende Anteil der Ladevorgängen privat zugänglichen Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz erwartet wird. Ein Gesetzentwurf zur Anpassung von Wohnungseigentums- und Mietrecht liegt seit 2018 (erneut) vor, ist aber nicht ausreichend, um die zahlreichen Rechtsfragen rund um den Einbau privater Lademöglichkeiten zu beantworten. Der vorliegende Beitrag zeigt in einem Rückblick zunächst Akteure und Historie dieses aktuellen Gesetzentwurfs auf (I.). Anschließend kommentieren die Verfasser den in diesem Entwurf enthaltenen Vorschlag für einen neuen § 554b BGB, welcher für eine Vereinfachung des Einbaus privater Ladeinfrastruktur in Wohnungsmietverhältnissen sorgen soll, jedoch im Hinblick auf Interessenlage und Anwendungsbereich Schwächen aufweist (II.). Der dritte Teil des Beitrags fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen und gibt einen Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren (III.).
Der Aufsatz entstand im Zusammenhang mit dem vom BMBF geförderten Forschungsprojekt "MoveUrban".},
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tppubtype = {article}
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Der Rechtsrahmen für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wurde jüngst weiterentwickelt. Dagegen bestehen die bekannten Regelungslücken beim Ausbau privater Lademöglichkeiten fort, obgleich Prognosen zufolge der weit überwiegende Anteil der Ladevorgängen privat zugänglichen Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz erwartet wird. Ein Gesetzentwurf zur Anpassung von Wohnungseigentums- und Mietrecht liegt seit 2018 (erneut) vor, ist aber nicht ausreichend, um die zahlreichen Rechtsfragen rund um den Einbau privater Lademöglichkeiten zu beantworten. Der vorliegende Beitrag zeigt in einem Rückblick zunächst Akteure und Historie dieses aktuellen Gesetzentwurfs auf (I.). Anschließend kommentieren die Verfasser den in diesem Entwurf enthaltenen Vorschlag für einen neuen § 554b BGB, welcher für eine Vereinfachung des Einbaus privater Ladeinfrastruktur in Wohnungsmietverhältnissen sorgen soll, jedoch im Hinblick auf Interessenlage und Anwendungsbereich Schwächen aufweist (II.). Der dritte Teil des Beitrags fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen und gibt einen Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren (III.).
Der Aufsatz entstand im Zusammenhang mit dem vom BMBF geförderten Forschungsprojekt "MoveUrban".
@techreport{Beckers2018,
title = {Rechtliche Rahmenbedingungen für ein integriertes Energiekonzept 2050 und die Einbindung von EE-Kraftstoffen},
author = {Thorsten Beckers and Florian Gizzi and Simon Schäfer-Stradowsky and Susan Wilms and et al. },
url = {https://www.ikem.de/wp-content/uploads/2019/06/2019_Studie_Rechtliche-Rahmenbedingungen-für-ein-integriertes-Energiekonzept_IEK2050.pdf, Kurzfassung als PDF},
year = {2018},
date = {2018-11-00},
abstract = {IKEM, BBH, LBST, Fraunhofer ISE:},
type = {Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur},
keywords = {},
pubstate = {published},
tppubtype = {techreport}
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Rechtsinstrumente für die Energiewende im Verkehr: flankierte Quote – Politisch umstritten, rechtlich durchsetzbar? Forschungsbericht
IKEM: Studie zu möglichen Rahmenbedingungen einer verpflichtenden Quote für emissionsfreie Fahrzeuge – Parameter im Verfassungs- und Europarecht. Erstellt im Rahmen des Projekts Kopernikus ENavi, 2018.
@techreport{Hartwig2018e,
title = {Rechtsinstrumente für die Energiewende im Verkehr: flankierte Quote – Politisch umstritten, rechtlich durchsetzbar?},
author = {Matthias Hartwig and Tim Sterniczuk and Friederike Pfeifer},
url = {https://www.ikem.de/wp-content/uploads/2020/06/20200628_13_Quote-für-alternative-Antriebe.pdf, Studie als PDF},
year = {2018},
date = {2018-07-00},
institution = {IKEM:},
abstract = {Dass zu Erreichung der Klimaschutzziele die drastische Reduzierung des Verbrauchs fossiler Kraftstoffe und hiermit verbunden die zunehmende Nutzung alternativer, insbesondere elektrifizierter, Antriebssysteme unabdingbar sind, wird weit überwiegend vertreten (Stand Juli 2018). Der Markthochlauf solcher Technologien verläuft in Deutschland weiterhin schleppend. Bisherige Förderinstrumente beinhalten vorrangig finanzielle und steuerliche Anreize und straßen(verkehrs)rechtliche Privilegien. Ver-pflichtende, ggfs. sanktionsbewehrten Instrumente sind dagegen kaum vorhanden. Hier bietet sich die Untersuchung einer Quotenregelung an: Quotenregelungen sind flexibel auszugestalten, werden inter-national z.T. bereits zur Förderung von emissionsfreien Antrieben eingesetzt und auch in Deutschland diskutiert. Der vorliegende Beitrag beschreibt Ausgestaltungsoptionen einer solchen möglichen Quote (Teil 2) und geht auf rechtliche Parameter ein, die bei der Einführung einer solchen Quote auf verfassungsrechtlicher und EU-Rechtsebene zu beachten wären (Teil 3). Die Einbettung einer möglichen Quote in ein Maßnahmenbündel zur Dekarbonisierung des Verkehrs wird dabei vorausgesetzt.},
type = {Studie zu möglichen Rahmenbedingungen einer verpflichtenden Quote für emissionsfreie Fahrzeuge – Parameter im Verfassungs- und Europarecht. Erstellt im Rahmen des Projekts Kopernikus ENavi},
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pubstate = {published},
tppubtype = {techreport}
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Dass zu Erreichung der Klimaschutzziele die drastische Reduzierung des Verbrauchs fossiler Kraftstoffe und hiermit verbunden die zunehmende Nutzung alternativer, insbesondere elektrifizierter, Antriebssysteme unabdingbar sind, wird weit überwiegend vertreten (Stand Juli 2018). Der Markthochlauf solcher Technologien verläuft in Deutschland weiterhin schleppend. Bisherige Förderinstrumente beinhalten vorrangig finanzielle und steuerliche Anreize und straßen(verkehrs)rechtliche Privilegien. Ver-pflichtende, ggfs. sanktionsbewehrten Instrumente sind dagegen kaum vorhanden. Hier bietet sich die Untersuchung einer Quotenregelung an: Quotenregelungen sind flexibel auszugestalten, werden inter-national z.T. bereits zur Förderung von emissionsfreien Antrieben eingesetzt und auch in Deutschland diskutiert. Der vorliegende Beitrag beschreibt Ausgestaltungsoptionen einer solchen möglichen Quote (Teil 2) und geht auf rechtliche Parameter ein, die bei der Einführung einer solchen Quote auf verfassungsrechtlicher und EU-Rechtsebene zu beachten wären (Teil 3). Die Einbettung einer möglichen Quote in ein Maßnahmenbündel zur Dekarbonisierung des Verkehrs wird dabei vorausgesetzt.
Teamleitung Energiewende im Verkehr | Wissenschaftlicher Referent
Energiewende im Verkehr | Elektromobilität, Energieeffizienz im Verkehr, Sektorenkopplung: PtX im Verkehr und Integration Smart Grid mit Smart Mobility, verkehrliche Nutzungen des öffentlichen Raums
Teamleitung Energiewende im Verkehr | Wissenschaftlicher Referent
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