Vollautomatisiertes und autonomes Fahren versprechen Mobilität, die ohne menschliche Fahrer:innen auskommt. Die Technologie bietet Chancen, etwa für die Verbesserung und den Ausbau des ÖPNV-Angebots, und verändert gleichzeitig die Anforderungen an das Verkehrsrecht. Im Projekt ABSOLUT II hat das IKEM den Rechtsrahmen für autonomes Fahren im öffentlichen Nahverkehr untersucht und in drei Teilstudien aktuelle Herausforderungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen Zulassung, Technische Aufsicht und Haftung identifiziert.
Im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projekt ABSOLUT II wurde im Norden Leipzigs untersucht, wie automatisiert fahrende Kleinbusse in den ÖPNV integriert werden können. Ziel des Projekts war es, menschliche Sicherheitsfahrer:innen durch eine sogenannte Technische Aufsicht zu ersetzen und die dafür notwendige Technik in der Leitstelle, die Kommunikation zum Fahrzeug sowie erforderliche Schnittstellen bereitzustellen.
Das IKEM begleitete das Projekt unter anderem mit Forschung zur rechtssicheren Umsetzung der Technischen Aufsicht. Die zugrundeliegenden Analysen des aktuell gültigen Rechtsrahmens für das autonome Fahren – insbesondere die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch das Gesetz zum Autonomen Fahren aus dem Jahr 2021 sowie die Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) – hat das IKEM nun in drei Teilstudien veröffentlicht.
Die Studienautor:innen Timon Plass, Emily Hartmann und Sarah Marenbach bewerten den deutschen Rechtsrahmen positiv, sehen jedoch auch Bedarf für Anpassungen:
„Der Gesetzgeber hat einen tragfähigen Rechtsrahmen geschaffen, der den Betrieb fahrerloser Systeme grundsätzlich ermöglicht und zugleich ein hohes Schutzniveau für Sicherheit und Datenschutz wahrt. Parallel zur dynamischen Weiterentwicklung der Technologie muss sich auch das Recht stetig weiterentwickeln. Aktuell besteht die zentrale Aufgabe darin, die Genehmigungsverfahren EU-weit zu vereinheitlichen und technische Standards zu schaffen, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit, Umsetzbarkeit und Innovationsfähigkeit gewährleisten.“
Genehmigungsverfahren stärker harmonisieren
Die erste Teilstudie zeigt, dass der bestehende Rechtsrahmen den Einsatz autonomer Fahrzeuge bereits ermöglicht, die Genehmigungsprozesse jedoch mit zunehmender Verbreitung weiter vereinheitlicht werden sollten. Aus Sicht der Autor:innen besteht insbesondere Bedarf an einer stärkeren europäischen Harmonisierung technischer Anforderungen und Zulassungsverfahren. Zudem seien zahlreiche Regelungen des Straßenverkehrsrechts bislang auf menschliche Fahrer:innen zugeschnitten und müssten langfristig in nachvollziehbare technische Anforderungen für autonome Systeme übersetzt werden. Auch für die Kommunikation autonomer Fahrzeuge mit intelligenter Infrastruktur sowie für den Umgang mit den dabei entstehenden Daten sehen die Forschenden weiteren Regelungsbedarf.
Rechtliche Anforderungen an die Technische Aufsicht präzisieren
Die zweite Teilstudie untersucht die Rolle der Technischen Aufsicht, die eine zentrale Sicherheitsfunktion beim Betrieb autonomer Fahrzeuge übernimmt. Obwohl das geltende Recht ihre Aufgaben grundsätzlich definiert, bleiben wichtige praktische Fragen offen. So ist die Anzahl gleichzeitig betreuter Fahrzeuge sowie die Anforderungen an die räumliche Verfügbarkeit der Technischen Aufsicht bislang nur begrenzt geregelt. Die Autor:innen empfehlen daher, die rechtlichen Vorgaben stärker an den praktischen Anforderungen des Betriebs auszurichten und Möglichkeiten für einen flexibleren Einsatz autonomer Mobilitätsangebote, insbesondere im ländlichen Raum, zu schaffen. Zugleich sollten die bestehenden Qualifikationsanforderungen überprüft und weiterentwickelt werden.
Verantwortlichkeiten im Haftungsrecht klarer definieren
Die dritte Teilstudie befasst sich mit Haftungsrisiken beim Betrieb autonomer Fahrzeuge. Anders als im klassischen Straßenverkehr kann die Verantwortung bei Unfällen auf verschiedene Akteure verteilt sein, darunter Fahrzeughalter, Hersteller und Technische Aufsicht. Die Autor:innen kommen zu dem Ergebnis, dass der bestehende Rechtsrahmen grundsätzlich geeignete Instrumente zur Schadenszuordnung bereithält. Für die Praxis sei jedoch eine präzisere Abgrenzung der jeweiligen Verantwortlichkeiten erforderlich. Betreiber autonomer Mobilitätsangebote sollten deshalb bereits im Vorfeld klare vertragliche Regelungen treffen, um Haftungsrisiken transparent zu verteilen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.