Der avisierte Kohleausstieg stellt eine Herausforderung für die betroffenen Regionen dar, bietet ihnen jedoch auch die Chance, zu Modellregionen für die Erprobung und Etablierung innovativer Energietechnologien zu werden. Dazu ist ein hochgradig innovationsfreundliches Umfeld erforderlich, allerdings bestehen insbesondere im Energiewirtschaftsrecht zahlreiche Hemmnisse. Die Kommission WSB („Kohlekommission“) hat bereits in ihrem Zwischenbericht angeregt, entsprechende Handlungsspielräume durch regulatorische Ausnahmeregelungen zu schaffen.
Diesen Ansatz greift das IKEM in einem kürzlich veröffentlichten Gutachten auf. Darauf aufbauend sprechen sich die Autoren der Stellungnahme dafür aus, die Strukturwandelregionen für die Dauer des Transformationsprozesses zu Sonderfördergebieten zu erklären, in denen für förderwürdige Anwendungen gebietsspezifische Erleichterungen des regulatorischen Rahmens eingeführt werden können. Die Einsetzung eines solchen Instruments könnte Planungssicherheit schaffen und eine enorme Anziehungskraft auf Innovationen aus dem In- und Ausland ausüben.
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