In der Stellungnahme erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit eines vorzeitigen Kohleausstiegs mit der Verfassung, insbesondere mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG. Es werden schematisch alle Voraussetzungen für die Vereinbarkeit der Maßnahme mit der Verfassung juristisch geprüft. Ausgangspunkt und Grundlage dieser Stellungnahme ist der Welt.de- Artikel „Verstößt der Kohleausstieg gegen das Grundgesetz?“ vom 08.11.2018.
Das IKEM teilt die Bedenken des Gutachtens nicht und kommt zu dem Ergebnis, dass ein ordnungsrechtlicher Kohleausstieg mit der Verfassung vereinbar sein kann. Die Kohleausstiegsszenarien, die seitens der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ diskutiert werden, sehen wir weniger kritisch und halten eine verfassungskonforme Ausgestaltung für möglich.
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