Den Braunkohleregionen steht im Zuge des anvisierten Kohleausstiegs ein umfassender Strukturwandel bevor. Derzeit entwickelt die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung („Kohlekommission“) Vorschläge für Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Kohleregionen. In einem Zwischenbericht wurden erste Leitlinien dargelegt; dabei kommt u.a. der Transformation der Energiewirtschaft im Zuge der Energiewende eine besondere Rolle zu.
Der Strukturwandel bietet auch Chancen. Die Braunkohleregionen bieten ein geeignetes Umfeld zur Erprobung zukunftsweisender Energietechnologien. Teil des Umbaus in diesem Strukturwandel ist der weitere Ausbau der Erneuerbaren sowie insbesondere die Schaffung neuer Wertschöpfungsketten, u.a. durch neue Nutzungsformen der grünen Energie vor Ort und deren Integration in bestehende Industrieprozesse. Um die Chancen des Strukturwandels aufzugreifen, wird ein hochgradig innovationsfreundliches Umfeld benötigt. Wie eine Reihe der Innovationsprojekte der Innovationsregion Lausitz und ihrer Partner gezeigt haben, bestehen insbesondere im Energiewirtschaftsrecht dafür jedoch zahlreiche Hemmnisse. Entsprechende Handlungsspielräume könnten laut Kohlekommission durch regulatorische Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Darunter fallen neben Reallaboren auch Experimentierklauseln als Instrument zur praxisnahen Erprobung und Weiterentwicklung neuer Technologien.
Das vorliegende juristische Kurzgutachten gibt einen Überblick über den gegenwärtigen regulatorischen Rahmen und diskutiert Möglichkeiten zur Überwindung der vorhandenen Hemmnisse. Im Einzelnen werden in diesem Gutachten folgende Optionen vorgestellt:
– Neue Ausnahmeregelungen bei einzelnen Strompreisbestandteilen
– Experimentierklausel
– Schaffung eines Sonderfördergebiets
– Innovative EE-Stromvermarktung
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