Ausschreibungspflichten Windenergie

In einer Studie für den Bundesverband Windenergie prüfte das IKEM, ob der Ausbau der Erneuerbaren auch unabhängig von Ausschreibungen möglich ist.

Windräder

Projekt

Deutschland will den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 steigern und fördert deshalb unter anderem den Ausbau der Windenergie an Land. Die Fördergelder werden per Ausschreibung vergeben, wobei nur Projekte teilnehmen können, die eine standortspezifische immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorweisen können. Zunehmende Engpässe bei den verfügbaren Standorten für Windenergieanlagen bergen die Gefahr, dass der Ausbau der Erneuerbaren nicht wie geplant vorankommt und Deutschland seine Klimaschutzziele nicht erreicht.

Im Auftrag des Bundesverbands Windenergie (BWE) erstellte das IKEM eine Studie zu den Hemmnissen im derzeitigen Fördersystem. Das IKEM prüfte, ob ein Abweichen vom Ausschreibungssystem mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist wenn sich mit Ausschreibungen die Klimaschutzziele nicht erreichen lassen. Dabei wurde auch auf die Frage eingegangen, ob nach dem derzeitigen Stand des EU-Rechts eine Förderung außerhalb des bestehenden Ausschreibungsverfahrens zulässig ist.

Kontakt

IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Kurzgutachten zu Alternativen von Ausschreibungen zur Förderung von Winderenergie im Lichte der UEBLL

Förder-/Auftraggeber: Bundesverband Windenergie

Laufzeit: 03/2021–04/2021