Energierecht

Der aktuelle Rechtsrahmen ist noch immer auf die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern in großen, zentralen Kraftwerken ausgerichtet. Doch die Zukunft ist dezentral und erneuerbar.
Windkraftanalage

Der Fachbereich Energierecht arbeitet an Vorschlägen zur Ausgestaltung innovativer rechtlicher Rahmenbedingungen. Ziel ist es, durch Handlungsempfehlungen zu Energieeinsparung und dem Ausbau der Erneuerbaren zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen. Über eine Verbesserung des Zusammenspiels der verschiedenen Sektoren gilt es, die Energiewende integrativ und gesamtheitlich zu begleiten. 

Der energiepolitische Rechtsrahmen ist noch immer auf Stromgewinnung in großen, zentralen Kraftwerken und fossile Energieträger ausgerichtet. Auch eine ganzheitliche und gemeinsame Betrachtung der Energiesektoren fehlt bisher im Energierecht. Das IKEM begleitet die Energiewende mit rechtswissenschaftlichen Analysen zur Identifizierung regulatorischer Hemmnisse. Darauf aufbauend erarbeiten die Wissenschaftler:innen des IKEM in enger Abstimmung mit der energiewirtschaftlichen Praxis Konzepte für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens. Der Fachbereich Energierecht setzt damit Impulse für die Energieeinsparung, den Ausbau Erneuerbarer Energien, deren Integration in die verschiedenen Energiesektoren und für Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation.

Eine erfolgreiche Energiewende umfasst alle Sektoren und geht über die grüne Stromerzeugung hinaus. In diesem Zusammenhang kann die Sektorenkopplung zum Erreichen der sektorenübergreifenden Klimaschutzziele und gleichzeitig zu mehr Flexibilität beitragen.

Bereichsleitung

Leony Ohle

Leony Ohle

leony.ohle@ikem.de
+49 30 408 1870-42