Das IKEM untersuchte in einem Gutachten die Auswirkungen von Kundenanlagen mit erneuerbaren Energien auf die Strompreisbestandteile.
Das IKEM untersuchte in einem Gutachten die Auswirkungen von Kundenanlagen mit erneuerbaren Energien auf die Strompreisbestandteile.
Mittels Kundenanlagen können Letztverbraucher:innen lokal und abseits des regulierten Netzes unter den Voraussetzungen des §§ 3 Nr. 24a und 25b EnWG mit Energie versorgt werden. Der Betrieb solcher Anlagen wird durch das Energierecht privilegiert, weshalb sie eine wirtschaftlich interessante Gestaltungsoption im Rahmen der Energiewende darstellen können.
Für ein rechtswissenschaftliches Kurzgutachten untersuchte das IKEM, wie sich die Privilegierung des Betriebs von integrierten erneuerbaren Energieanlagen und Batteriespeichern auf die staatlich veranlassten Strompreisbestandteile – Entgelte, Steuern und Umlagen – auswirken. Im Mittelpunkt der Analyse standen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Kundenanlage (zur betrieblichen Eigenversorgung).
Kurzgutachten „Batteriespeicher in integrierten Energie- und Verbrauchsanlagen – Entgelte, Steuern und Umlagen“
Förder-/Auftraggeber: SK Verbundenergie AG
Laufzeit: 01/2023–02/2023
Kurzgutachten „Batteriespeicher in integrierten Energie- und Verbrauchsanlagen – Entgelte, Steuern und Umlagen“
Förder-/Auftraggeber: SK Verbundenergie AG
Laufzeit: 01/2023–02/2023
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