Für den nächsten EEG-Erfahrungsbericht untersucht das IKEM die rechtlichen Rahmenbedingung für die Stromerzeugung- und Übertragung aus Windenergie auf See
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Gesetz für die Förderung erneuerbarer Energien und schafft die Rahmenbedingungen für deren künftigen Ausbau. Zur Ermittlung der Wirksamkeit des Gesetzes sind regelmäßige Evaluierungen u.a. zu den Auswirkungen des EEG auf den Ausbau der unterschiedlichen erneuerbaren Energiequellen vorgeschrieben. Wie bereits in der Vergangenheit ist das IKEM im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an der wissenschaftlichen Vorbereitung dieses Erfahrungsberichts beteiligt.
Deutschland will den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 zu steigern. Um das zu erreichen, ist nach dem EEG 2021 und dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 20 Gigawatt und bis zum Jahr 2040 auf insgesamt 40 Gigawatt vorgesehen.
Für den EEG-Erfahrungsbericht untersucht das IKEM die Fortschritte beim Ausbau, zeigt aktuelle Entwicklungen in der Branche auf und erarbeitet Vorschläge zur Fortentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Windenergie auf See. Neben Ad-hoc-Stellungnahmen erstellt das IKEM rechtliche Analysen zum regulatorischen Rahmen für Offshore-Netzanbindungsleitungen in Deutschland, zu Ausschreibungsdesigns im WindSeeG sowie zu grenzüberschreitenden Projekten im Rahmen der EU-Nordsee- bzw. EU-Ostseekooperation.
Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 97 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) zum spartenspezifischen Vorhaben „Windenergie auf See"
Förder-/Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Laufzeit: 12/2019–10/2023