Die überarbeitete EU‐Richtlinie für Erneuerbare Energien (EU 2018/2001, RED II) hat Auswirkungen auf die Regelungen und den Vollzug der in 2021 beginnenden 4. Phase des europäischen Emissionshandelssystems. Ziel des Gutachtens ist, das Umweltbundesamt bei der Auslegung der betreffenden Passagen des Rechtstextes und der Identifizierung der sich daraus ergebenden Nachweisführung für Treibhausgaseinsparung bzw. Nachhaltigkeit beim Einsatz von Biomasse zu unterstützen.
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