Stellungnahme zum Urteil des EuGH zu Deutschlands Förderung erneuerbaren Stroms und stromintensiver Unternehmen
Das IKEM begrüßt die Entscheidung des EuGH, die bestätigt, dass die in verschiedenen Studien und Gutachten des IKEM vorgeschlagenen Fortschreibungen und Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens zur Förderung erneuerbarer Energien mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind.