Stellungnahme zum Carsharing-Gesetz

Das IKEM begrüßt den aktuellen Gesetzesentwurf zum Carsharing ausdrücklich, da er auf einen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs abzielt und dadurch positive Auswirkungen für Mensch und Umwelt erwarten lässt. Damit diese Ziele erreicht werden, muss das Gesetz zudem in ein umfassendes Mobilitätskonzept eingebunden werden.

Nicht nur der Klimawandel und immer höhere Feinstaubbelastungen, sondern auch das immense Verkehrsaufkommen insbesondere im urbanen Raum machen eine Wende zu neuen Mobilitätsformen unabdingbar. Neue Mobilitätsformen schaffen jedoch nicht zuletzt auch neue Mobilitätsformen für Menschen, die vom den Verkehr noch dominierenden motorisierten Individualverkehr mit dem eigenen Auto bisher ausgeschlossen waren. Eine noch relativ junge Alternative der innerstädtischen Fortbewegung ist das Carsharing. Beim Carsharing geht es, wie der Name bereits vermuten lässt, um das Teilen eines Autos – weg vom Statussymbol, hin zum geteilten Gebrauchsgegenstand.

Mit dem lange versprochenen Entwurf zum Carsharinggesetz hat die Bundesregierung nun auf diese Entwicklung reagiert und möchte dem Konzept nun gezielt Rückenwind geben. Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM) begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich, da er auf einen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs abzielt und dadurch positive Auswirkungen für Mensch und Umwelt erwarten lässt. In einer Stellungnahme wird der Entwurf des Carsharinggesetzes unter Berücksichtigung von Forschungsergebnissen des IKEM diskutiert. Das Ziel muss sein, Carsharing optimal in die Gesamtmobilität einzubinden.

Ansprechpartner:
Matthias Hartwig , Bereichsleiter Mobilität (IKEM)
Magazinstraße 15-16 , D-10179 Berlin
Tel. + 49 (0) 30- 408 18 7016
matthias.hartwig@ikem.de

Stellungnahme als PDF: Link

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IKEM – Institute for Climate Protection, Energy and Mobility e.V.