Die Autoren stellen im Rahmen eines Rückblicks die wichtigsten Entwicklungen des Rechts der Energiewende 2019 dar. Eine wichtige Änderung stelle die NABEG-Novelle dar, welche einen zügigen Netzausbau ermöglichen und neue Maßnahmen im Netzengpassmanagement einführen solle. Schwerpunkt der Energiewende seien 2019 aber das Klimaschutzprogramm 2030 und dessen Umsetzung gewesen. Kernelemente des Programms seien die Einführung des nationalen Emissionshandelssystems und der Kohleausstieg mit der damit einhergehenden Förderung erneuerbarer Energien. Klimaschutzbemühungen habe es auch im Gebäudesektor gegeben. Weiterhin habe es Anpassungen und Veränderungen in einzelnen Gesetzen gegeben, so in der EEG-Innovationsausschreibungsverordnung, dem Stromsteuergesetz und dem Energiedienstleistungsänderungsgesetz. Auf europäischer Ebene sei das sog. Winterpaket der EU Kommission Saubere Energie für alle Europäer zum Abschluss gelangt. Darüber hinaus habe der EuGH die wichtige Entscheidung getroffen, dass der Finanzierungsmechanismus des EEG 2012 keine staatliche Beihilfe darstelle.
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