Nach dem vom IKEM entwickelten Akteursmodell für die Finanzierung und Abrechnung elektrischer Straßensysteme (ERS) ergeben sich für die ERS-Nutzer sowohl Maut- als auch Stromkosten. In Deutschland setzt sich der Strompreis nach jetziger Rechtslage aus diversen Preisbestandteilen zusammen. Das vorliegende Working Paper untersucht zum einen welcher der identifizierten ERS-Akteure welche Abgaben abführen sollte. Zum anderen wird ein System zur Verluststromabrechnung vorgestellt.
Obwohl ERS rechtlich als Teil der Straße und Letztverbraucher im Sinne des EnWG einzuordnen sind, fallen bis zu den Netzanschlusspunkten u.a. Netzentgelte an. Bezüglich der Netzentgelte wird eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben zur Entgeltermittlung vorgeschlagen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ERS nicht Teil des Energieversorgungsnetzes sind. Weiterhin werden Gesetzesanpassungen des EEG bzw. der StromStV empfohlen, um die Stromabrechnung im ERS zu vereinfachen.
Um den Strompreis für ERS-Akteure zu reduzieren, könnten ggf. bereits nach derzeitiger Rechtslage Ermäßigungsmöglichkeiten genutzt werden (Individuelle Netzentgelte, Konzessionsabgabe). Andere Ermäßigungen müssten erst im Wege von Gesetzesanpassungen geschaffen werden, die in dem Working Paper herausgearbeitet werden (z.B. Besondere Ausgleichsregelung im EEG und Energiesteuerrichtlinie).
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