EEG Ausgleichsmechanismus

Im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichts beteiligte sich das IKEM an der Evaluation des EEG-Ausgleichsmechanismus

Windräder

Projekt

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Gesetz für die Förderung erneuerbarer Energien und schafft die Rahmenbedingungen für deren künftigen Ausbau. Zur Ermittlung der Wirksamkeit des Gesetzes sind regelmäßige Evaluierungen u.a. zu den Auswirkungen des EEG auf den Ausbau der unterschiedlichen erneuerbaren Energiequellen vorgeschrieben.

In der Berichtsperiode 2012-2015 evaluierte das IKEM evaluierte das IKEM die Erfahrungen mit den Regelungen der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) und der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV). Zentrales Kriterium war die Vermarktungsfähigkeit aus Perspektive der Übertragungsnetzbetreiber. Aus diesen Ergebnissen wurden Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Ausgleichsmechanismus erarbeitet. So wurden neben der Option zur Einführung einer Drittvermarktung auch Anpassungsmöglichkeiten im bestehenden Akteursrahmen analysiert, um die Effizienz des Ausgleichsmechanismus zu steigern. Übergeordnetes Ziel ist dabei, durch effizientere Vermarktungsprozesse die Vergütungen für EEG-Strom am Strommarkt zu erhöhen und damit die EEG-Umlage zu senken.

Meldungen

Kontakt

Dr. Simon Schäfer-StradowskyQuelle: IKEM/Jule Halsinger

Fortentwicklung des EEG Ausgleichsmechanismus

Förder-/Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Projektpartner: Becker Büttner Held , Büro für Energiewirtschaft und technische Planung, Ecofys Germany

Laufzeit: 01/2012–12/2013