In einem Gutachten untersucht das IKEM die rechtlichen Grundlagen für innovative KWK-System und die Integration thermischer Speicher.
Mit dem Ausbau der Wind- und Solarenergie nimmt auch die Volatilität bei der Stromversorgung zu. Die innovative Kraft-Wärme-Kopplung (iKWK) soll dabei helfen, die Strom- und Wärmeversorgung auch dann sicherzustellen, wenn wegen fehlender Sonne oder ausbleibendem Wind zu wenig Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung steht.
Bei einem iKWK-System werden fossil betriebene KWK-Anlagen mit erneuerbaren Wärmequellen (z.B. Solarthermie) und elektrischen Wärmeerzeugern (z.B. Power-to-Heat-Anlage) verbunden. Durch die Verknüpfung der drei Wärmeerzeuger kann flexibel auf die aktuelle Verfügbarkeit von (erneuerbarem) Strom, den Wärmebedarf und ggf. die Erfordernisse des Stromnetzes (Netzstabilität) reagiert werden.
Im Auftrag der Lumenion AG untersucht das IKEM den Rechtsrahmen für iKWK-Systeme vor dem Hintergrund des Kohleausstiegsgesetzes. Im Gutachten wird außerdem darauf eingegangen, wie eine mögliche Kombination von iKWK-Anlagen mit thermischen Speichern (z.B. Hochtemperatur-Stahlspeicher) rechtlich einzuordnen ist.
Innovative KWK – Rechtsrahmen und Novellierungsbestrebungen durch das Kohleausstiegsgesetz sowie die Integration von thermischen Speichern
Förder-/Auftraggeber: Lumenion
Laufzeit: 01/2020–02/2020