Wer eine Strominfrastruktur als Kundenanlage betreibt, genießt bestimmte Privilegien. So fallen innerhalb der Anlage keine verbrauchsabhängigen Netznutzungsentgelte und Umlagen an. Auch die Entflechtungsvorgaben sind nicht anwendbar. Dies kann attraktive Rahmenbedingungen für Versorgungsoptionen z.B. in Quartieren bieten.
Allerdings ist zu beachten, dass das regulierte Netz der Regelfall und die Kundenanlage die Ausnahme ist. Zudem sind die Tatbestandsmerkmale der Kundenanlage von der Auslegung durch die Gerichte abhängig. Ob eine Anlage rechtlich gesehen als Kundenanlage betrieben werden kann, entscheidet sich deshalb oftmals erst nach Fertigstellung der Anlage im behördlichen Missbrauchsverfahren.
Diese Kurzstudie vermittelt die Grundlagen zur Kundenanlage und grenzt diese von anderen Energieversorgungsnetzen des EnWG ab. Herzstück der Kurzstudie bildet eine tabellarische Übersicht, welche die Tendenzen der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Kundenanlage ordnet und eine Orientierung für die Umsetzung in der Praxis sein kann.