Im September 2019 reichten 16 Kinder und Jugendliche Individualbeschwerde gegen Argentinien, Brasilien, Frankreich, Deutschland und die Türkei beim UN-Kinderrechtsausschuss ein. Sie gaben an, durch die Folgen des Klimawandels in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein. Der Beitrag analysiert und kommentiert die Entscheidung des UN-Kinderrechtsausschusses v. 22.9.2021 – CRC/C/88/D/107/2019.