Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz als Rahmengesetz wurden neben nationalen Klimaschutzzielen eine Klima-Governance und ein Nachsteuerungsmechanismus im Falle der Zielverfehlung eingeführt. Der Entwurf der Bundesregierung zur erneuten Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes zielt nicht nur auf eine Abschaffung der Sektorenziele und die Einführung einer aggregierten Betrachtung der Jahresgesamtemissionen, sondern auf maßgebliche Änderung in der Nachsteuerung. Diesem drohenden Aufweichen nationaler Klimaschutzbemühungen werden Vorschläge zur verbesserten Nachsteuerung entgegengesetzt. Im Fokus stehen der Expertenrat für Klimafragen, die Rolle des Bundeskanzlers und die Einführung einer vorsorgenden und vorbeugenden Nachsteuerung.
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