Seit der ersten landesgesetzlichen Regelung zu verpflichtender Bürgerbeteiligung bei dem Bau von EE-Anlagen 2016 in Mecklenburg-Vorpommern ist in der Thematik viel passiert. Mehre Bundeslänger haben inzwischen ihre eigenen Regelungen konzipiert, auch eine verpflichtende Bundesregelung wird, insbesondere im Lichte der verschiedenen Regelungskonzepte in den Ländern, politisch diskutiert. Welche Konzepte lassen sich übertragen und welche Vor- und Nachteile ergeben sich jeweils?
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