| Januar 2018

EE-Anlagen ab 2020 – Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb aus?

Abstract

Die finanzielle Förderung durch das EEG ist auf 20 Jahre begrenzt. Ende 2020 werden schätzungsweise 6.000 Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 4,5 GW vom Ablauf des Förderzeitraums betroffen sein. Die Frage nach einem Weiterbetrieb dieser Anlagen wird meist auf Grundlage von Wirtschaftlichkeitserwägungen beantwortet.

Viele Windenergieanlagenbetreiber sehen sich veranlasst, innovative Konzepte für die Grünstromvermarktung zu entwickeln, die realistisch Mehrerlöschancen bieten und einen wirtschaftlich tragfähigen Weiterbetrieb ermöglichen. Für die Konzeptionierung eines Grünstromvermarktungskonzepts ist es interessant, von welchen der oben genannten EEG-Privilegien EEAnlagen auch noch nach Ablauf des 20-jährigen EEG-Förderzeitraums und vor Ablauf der Betriebslebensphase profitieren können. Zusammenfassung der Ergebnisse Im Folgenden werden die Privilegien des EEG überblicksartig dargestellt und eine kurze Einschätzung zu deren zeitlichen Anwendungsbereich gegeben.

IKEM-Autor:innen

Dr. Simon Schäfer-StradowskyQuelle: IKEM/Jule Halsinger

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Zitiervorschlag:
Schäfer-Stradowsky, Simon; Albert, Denise; Lerm, Verena: EE-Anlagen ab 2020 – Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb aus?. 2018.