| April 2019

Innovationsgrad des Energiewenderechts

In: EnWZ, 4/2019, 104-109.
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Cover Innovationsgrad des Energiewenderechts

Abstract

Für das Gelingen der Energiewende braucht es Innovationen. Ganz in diesem Sinne verspricht das BMWi in seiner im Dezember 2018 veröffentlichten Strategie „Reallabore“ Innovationsförderung und regulatorische Spielwiesen als Grundlage der Weiterentwicklung des Energiewenderahmens. Dies wirft die grundsätzliche Frage auf, welchen Platz Innovationen unter der derzeitigen Rechtslage haben. Anhand der Innovationsausschreibungen nach § 88d EEG 2017 und des § 119 EnWG i. V. m. SINTEG-V untersuchen die Autoren exemplarisch den Innovationsgrad des Energiewenderechts. Hierfür definieren sie zunächst Innovationen als einen Prozess, bestehend aus drei Phasen: Invention, Markteinführung, Diffusion. Als Maßstab für den Innovationsgrad dienen Effektivität und Effizienz. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass der Innovationsgrad des § 88d EEG 2017 gering ist. Die maßgebliche Verordnung kann je nach Ausgestaltung gar innovationshemmend wirken. Die Innovationsförderung durch die SINTEG-V ist aufgrund des Nachteilsausgleichs, des engen Anwendungsbereichs und der kurzen Laufzeit eingeschränkt.

IKEM-Autor:innen

Dr. Simon Schäfer-StradowskyQuelle: IKEM/Jule Halsinger

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Zitiervorschlag:
Schäfer-Stradowsky, Simon; Kalis, Michael: Innovationsgrad des Energiewenderechts. In: EnWZ, 4/2019, 104-109. 2019.