Anlässlich der Sabotageakte auf die Pipelines „Nord Stream 1 und 2“ im September 2022 sowie des im Oktober 2023 identifizierten Lecks der Erdgas-Pipeline „Balticconnector“ in der Ostsee zwischen Finnland und Estland stellt sich die Frage, wie es um den Schutz maritimer Infrastruktur bestellt ist. Daher sollen nachfolgend einschlägige nationale und internationale Regelungen untersucht werden, um mit Blick auf die aufgeworfene Frage die Zuständigkeit für die Sicherheit von Offshore-Windenergieanlagen, einschließlich deren Nebeneinrichtungen sowie der Unterwasserinfrastruktur in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) aufzuzeigen. Der Beitrag beschäftigt sich zunächst mit einer Einordnung des Begriffs der maritimen Kritischen Infrastruktur. Im Anschluss werden neben der rechtlichen Kompetenzzuweisung auf nationaler Ebene auch die auf internationaler Ebene angestrebten Anpassungen und bereits umgesetzte Änderungen beleuchtet. Optimierungsbedarf zeigt sich insoweit hinsichtlich einer Fülle an Kompetenzen, die es zu bündeln gilt, um einen nachhaltigen und umfassenden Schutz maritimer Kritischer Infrastruktur zu gewährleisten. Hierzu ist allen voran der Weg für eine internationale, aber auch die nationale Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren zu ebnen.
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