Digitalisierung und autonomes Fahren

38. Tagung für Rechtsvergleichung

Die 38. Tagung für Rechtsvergleichung in Tübingen widmet sich dem Generalthema „Digitalisierung“. Dieser Megatrend stellt die staatlichen und überstaatlichen Rechtsordnungen und damit auch die Rechtsvergleichung vor große Herausforderungen.

Diese Herausforderungen betreffen zunächst den Gegenstand der sich massiv anpassenden und gelegentlich – etwa beim Datenschutz – auch die Entwicklung mitprägenden Rechtsordnungen, der im schnellen Wandel häufig schwer greifbar ist. Sie betreffen ferner die geeignete interdisziplinäre Erfassung des Wandels im soziokulturellen wie wirtschaftlichen Umfeld im Rahmen des Vergleichs. Betroffen ist auch die rechtsvergleichende Methodik selbst, weil rechtsvergleichende Forschung in hohem Maße auf ungesicherte und kaum erschließbare Rechtslagen trifft. Zugleich profitiert Rechtsvergleichung von erheblich verbesserten Zugänglichkeiten jeweils ausländischer Quellen und sieht sich durch diese zugleich vor neue – auch handwerkliche – Anforderungen gestellt.

Autonomes Fahren ist eines der Schwerpunktthemen: Fahrerlose Fahrzeuge sind eines der prominentesten und öffentlichkeitswirksamsten Beispiele in der Diskussion um Künstliche Intelligenz. Sie sind durch neue technische Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung ins Zentrum der Forschung zu Mobilitätsfragen gerückt. IKEM-Direktor Prof. Dr. Michael Rodi übernimmt in diesem Themenfeld den Generalbericht. Er wird die Forschung des IKEM zum autonomen Fahren (z.B. aus dem europäischen Projekt Sohjoa Baltic) vorstellen und in den internationalen Kontext einordnen.

Kontakt

Prof. Dr. Michael RodiQuelle: IKEM/Jule Halsinger

IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.