Die Mobilitätszentrale gilt als vielversprechendes Konzept für ein Gelingen der Verkehrswende. Sie trägt dazu bei, dass mehr Menschen die Fortbewegung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Verbindung mit verschiedenen Sharing-Angeboten der Nutzung eines eigenen Pkw vorziehen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Mobilitätszentrale aus öffentlich-rechtlicher Perspektive ausgehend von einem zeitgemäßen Begriffsverständnis. Die Verf. zeigen auf, dass die Aufgabenträger für den ÖPNV gesetzlich verpflichtet sind, bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die Einrichtung von Mobilitätszentralen mit in die planerische Abwägung einzustellen. Weiterhin stellen die Verf. dar, welche öffentlich-rechtlichen Maßgaben bei der Etablierung von Mobilitätszentralen relevant werden.
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