Seit dem 13. Juli 2021 erlauben die neu eingeführten §§ 1b ff. StVG den Regelbetrieb von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen in speziellen Betriebsbereichen unter einer sogenannten technischen Aufsicht.
Die zunehmende Automatisierung der Fahraufgabe erfordert die Verarbeitung einer Vielzahl verschiedener Daten. Fehlt ein menschlicher Fahrzeugführer, bedarf es als Informationsgrundlage für die automatisierten Fahrfunktionen zum Beispiel detaillierter digitaler Informationen über die Fahrzeugumgebung. Auch Haftungsfragen und die Ergreifung hoheitlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erfordern eine entsprechende Datengrundlage. Mit der Einführung des autonomen Fahrens unter technischer Aufsicht gehen daher zwingend datenrechtliche Fragestellungen einher, die in diesem IKEM Briefing dargestellt und analysiert werden.
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