Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das zentrale Regelwerk, mit dem der deutsche Gesetzgeber die CO2-arme Energieerzeugung fördern und die Energiewende bewältigen möchte. Der Kommentar erläutert die neuste Fassung des KWKG, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, sowie die neue KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV).
Mit dem KWKG 2017 wurde die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung grundlegend neu geregelt. Insbesondere wurde die Förderung auf das sog. Ausschreibungsmodell umgestellt. Vor dem Hintergrund des europäischen Beihilfenrechts wurde zudem der Mechanismus der KWK-Umlage neu gefasst. Neben der Förderung der KWK-Stromerzeugung erläutert der neue Kommentar die Förderung von Wärme- und Kältespeichern sowie von Wärme- und Kältenetzen.
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