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Lessons learned: Tipps bei der Genehmigung von automatisierten Shuttlebussen

HEAT Fahrzeug in der Hafencity

Für das Projekt „Hamburg Electric Autonomous Transportation“ (HEAT) hat das IKEM einen genehmigungsrechtlichen Ergebnisbericht verfasst. Darin werden die gesammelten Erfahrungen während des Genehmigungsverfahrens zusammengefasst und Empfehlungen für andere, zukünftige Projekte gegeben. Aufgrund bislang fehlender rechtlicher Rahmenbedingungen müssen jeweils zeit- und kostenintensive Einzelantragsverfahren durchlaufen werden. Hilfestellungen für Antragsteller und die behördlichen Sachbearbeiter fehlen gänzlich.

Seit einigen Jahren werden in Deutschland vielerorts im Rahmen verschiedener Forschungsvorhaben Erfahrungen mit automatisierten Shuttles zum autonomen und vernetzten Fahren  gesammelt. Die einzelnen Projekte stehen sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht vor enormen Herausforderungen, denen sie durch unterschiedliche Konzepte zu begegnen versuchen. Zentrale Hürden sind die in diesem Zusammenhang erforderlichen behördlichen Genehmigungen, allen voran die Erteilung einer Betriebserlaubnis auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO.

Das IKEM hat im Rahmen des Projekts HEAT daher einen  genehmigungsrechtlichen Ergebnisbericht zu den ersten beiden Projektphasen erstellt. Der Bericht soll im Projekt gesammelte genehmigungsrechtliche Erfahrungen veranschaulichen. Insbesondere soll der Bericht anderen (nachfolgenden) Projekten aufzeigen, welche Genehmigungen beim Testbetrieb automatisierter Shuttlebusse im öffentlichen Straßenverkehr möglicherweise erforderlich sind und welche konstruktiven Maßnahmen etc. zu den erfolgreichen Genehmigungsverfahren in HEAT beigetragen haben.

Daneben möchte das IKEM die Grenzen der bestehenden Möglichkeiten, vom geltenden Rechtsrahmen im Wege von Ausnahmegenehmigungen abzuweichen, und den damit einhergehenden Regulierungsbedarf aufzeigen und geeignete  Lösungsvorschläge zur Diskussion stellen.

In dem Zusammenhang hat das IKEM zuletzt bereits eine Experimentierklausel für Kraftfahrzeuge mit autonomer, vernetzter und teleoperierter Fahrfunktion im StVG  gefordert.

Ansprechpartner für Presseanfragen:
Adrian Röhrig
Tel. +49 (0)30 40 81 87 017
adrian.roehrig@ikem.de

Fachliche Ansprechpartnerin:
Mathilde Krampitz
Tel. +49 (0)30 40 81 87 011
mathilde.krampitz@ikem.de

 

 

Kontakt

IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.