KRITIS

In KRITIS untersucht das IKEM den Rechtsrahmen für Kritische Infrastrukturen im Kontext zunehmender Digitalisierung.

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Die Digitalisierung ist eine der zentralen Entwicklungsdynamiken der Gegenwart. Auch in der Energiewirtschaft werden zahlreiche IT-gestützte Anwendungen entwickelt und eingesetzt – zum Beispiel bei der intelligenten Steuerung energiewirtschaftlicher Anlagen oder beim Smart Grid. Zugleich schaffen digitale Anwendungen neuartige Bedrohungsszenarien. Denkbar sind neben dem schlichten Ausfall des Betriebs aufgrund von Fehlern oder Störungen in der IT-Infrastruktur auch mutwillige, kriminelle Angriffe auf die digitalen Anwendungen.
Da die Energiewirtschaft für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften eine essenzielle Rolle spielt, hätte ein Ausfall oder eine Störung der Energieversorgung erhebliche Auswirkungen. Deshalb zählt sie zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). In einer Studie beleuchtet das IKEM, ob sich aus der zunehmenden Digitalisierung Regulierungsdefizite ergeben und wo die geltenden Regelungssysteme für Kritische Infrastrukturen weiterentwickelt werden sollten.

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Dr. Simon Schäfer-StradowskyQuelle: IKEM/Jule Halsinger

Einordnung der Betreiber kritischer Infrastrukturen und Unternehmen gem. § 11 Abs. 1a EnWG vor dem Hintergrund der Digitalisierung in der Energiewirtschaft

Förder-/Auftraggeber: Technische Universität Berlin

Projektpartner: Becker Büttner Held Consulting

Laufzeit: 11/2018–04/2019