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Weiterentwicklung des EEG

Das IKEM beteiligte im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichts an der Evaluation und Optimierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Projekt

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Gesetz für die Förderung erneuerbarer Energien und schafft die Rahmenbedingungen für deren künftigen Ausbau. Zur Ermittlung der Wirksamkeit des Gesetzes sind regelmäßige Evaluierungen u.a. zu den Auswirkungen des EEG auf den Ausbau der unterschiedlichen erneuerbaren Energiequellen vorgeschrieben.

In der Berichtsperiode 2012-2015 evaluierte das IKEM die Wirkungsweise der im EEG 2012 enthaltenen Regelungen. Das Vorhaben bezog sich im Wesentlichen auf energiewirtschaftliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Integration der erneuerbaren Energien in der festen Einspeisevergütung und der Transparenz des EEG stellen. Dies umfasste auch die Errichtung eines Registers für Erzeugungsanlagen. Darüber hinaus befasste sich das Projekt mit den Themen Rechtsschutz, behördlichen Verfahren, Clearingstelle EEG sowie verfassungs- und europarechtlichen Implikationen des EEG.

Kontakt

Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG (Vorhaben III des EEG-Erfahrungsberichts)

Förder-/Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Projektpartner: Becker Büttner Held , Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung , Öko-Institut

Laufzeit: 05/2012–12/2015