Bereits im Jahr 2011 wurde § 14a EnWG eingeführt, um flexible Lasten für den netzdienlichen Betrieb zu erschließen und den ersten Schritt hin zu intelligenten Netzen (Smart Grids) zu gehen. Die fortschreitende Integration erneuerbarer Energien, die Klimaziele und die voranschreitende Elektrifizierung des Verkehrs-und Gebäudesektors lässt flexiblen Lasten eine immer größere Rolle zukommen. Im Folgenden werdender aktuelle Stand der Erschließung netzdienlicher Lasten und Wechselwirkungen (insb. mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)) dargestellt und ein Ausblick auf mögliche Weiterentwicklungen gegeben.