Es ist mittlerweile anerkannt und ansatzweise auch Praxis, dass die ehrgeizigen Ziele der Energietransformation nur auf der Grundlage einer systemischen intertemporalen Planung erreicht werden können. Diese muss mit einer entsprechenden Finanzierungsplanung gekoppelt werden. Der vorliegende Beitrag schlägt Konzeptionen für deren nähere Ausgestaltung de lege lata sowie de lege ferenda vor.
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