Elektrische Straßensystemen an Fernstraßen bilden einen neuartigen Netzsektor, der je nach Marktphase einer eigenen Marktregulierung bedarf. Die rechtliche Einordnung der Infrastruktur wirkt sich darauf auf, welches Refinanzierungsinstrument zum Einsatz kommen kann. Insoweit zeigt der vorliegende Beitrag unterschiedliche Rechtsmeinungen und Modelle auf, die in ihrer Zusammenschau eine Einführungsvision für elektrische Straßensysteme an Autobahnen bilden.
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