Grüne Gewerbegebiete ermöglichen es Kommunen, ökologische Belange mit Wirtschaftlichkeit zu verbinden. Dabei stellt sich die Frage, wie solche ökologischen Belange rechtsverbindlich bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden können. Die Frage entscheidet sich am abschließenden Katalog von Festsetzungsbefugnissen in § 9 Abs.1 BauGB. Diese Befugnisse sollen deshalb im vorliegenden Artikel auf ihre Reichweite hinsichtlich der Festsetzung von klima- und umweltschützenden Kriterien untersucht werden.
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