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 | Januar 2016

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing

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Cover Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing

Abstract

Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM) begrüßt den Gesetzesentwurf zu einem Carsharinggesetz. Gesetzliche Neuerungen im Bereich alternativer Mobilitätsformen wie durch das CsgG sollten aus Sicht des IKEM jedoch nicht nur ausschnittsweise das kommerzielle Carsharing in urbanen Räumen adressieren, sondern umfassend innovative und flexible Bedienformen (Rufbusse, Mitnahmemöglichkeiten durch Private und andere Sharing-Konzepte) in den ÖPNV integrieren und regulatorische sowie finanzielle Hemmnisse abbauen, um auch im ländlichen Bereich eine Mobilitätswende zu ermöglichen. Privates Carsharing und andere Formen des Ridesharings bleiben im Gesetz unberücksichtigt, obwohl sie zu den mit der Förderung des Carsharings verfolgten Zielen gleichermaßen beitragen können. Das Straßenrecht ist Ländersache, so dass das Carsharing Gesetz teilweise auf einer fragwürdigen Kompetenz beruht, die an die alte Rahmengesetzgebung erinnert. Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Carsharinggesetzes sollte auf einen gerechten Ausgleich zwischen den ökologischen und den wirtschaftlichen Interessen geachtet werden. Im Fokus muss die Ökologie und Nachhaltigkeit des Carsharing stehen. Wünschenswert wäre, wenn das Carsharinggesetz stärkere Signalwirkung im Hinblick auf die Elektromobilität ausstrahlen würde, bspw. durch verpflichtende Elektrofahrzeugquoten der Carsharing-Flotte.

IKEM-Autor:innen

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Zitiervorschlag:
Hartwig, Matthias: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing. 2016.