Dass zu Erreichung der Klimaschutzziele die drastische Reduzierung des Verbrauchs fossiler Kraftstoffe und hiermit verbunden die zunehmende Nutzung alternativer, insbesondere elektrifizierter, Antriebssysteme unabdingbar sind, wird weit überwiegend vertreten (Stand Juli 2018). Der Markthochlauf solcher Technologien verläuft in Deutschland weiterhin schleppend. Bisherige Förderinstrumente beinhalten vorrangig finanzielle und steuerliche Anreize und straßen(verkehrs)rechtliche Privilegien. Ver-pflichtende, ggfs. sanktionsbewehrten Instrumente sind dagegen kaum vorhanden. Hier bietet sich die Untersuchung einer Quotenregelung an: Quotenregelungen sind flexibel auszugestalten, werden inter-national z.T. bereits zur Förderung von emissionsfreien Antrieben eingesetzt und auch in Deutschland diskutiert. Der vorliegende Beitrag beschreibt Ausgestaltungsoptionen einer solchen möglichen Quote (Teil 2) und geht auf rechtliche Parameter ein, die bei der Einführung einer solchen Quote auf verfassungsrechtlicher und EU-Rechtsebene zu beachten wären (Teil 3). Die Einbettung einer möglichen Quote in ein Maßnahmenbündel zur Dekarbonisierung des Verkehrs wird dabei vorausgesetzt.
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