Elektromobilität ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrs- und Energiewende und kann zur Dekarbonisierung unserer Mobilitätsbedarfe – gerade auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – beitragen. Der Umstieg auf elektrisch betriebene Busse (E-Busse) ist dabei nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch finanziell lohnend: Mit der gerade erfolgten Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben ÖPNV-Betriebe mit E-Bussen nun die Möglichkeit, am Treibhausgas-Quotenhandel teilzunehmen.
Das Factsheet erklärt die Funktionsweise des Treibhausgas-Quotenhandels und legt dar, wie die erzielten Erträge zur Amortisation von Investitionen oder für die Verringerung der Betriebskosten von E-Bus-Flotte genutzt werden können.
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